Willkommen! 

Aufgabe des Strafverteidigers ist es, dem Beschuldigten in einem Strafverfahren beizustehen und seine Interessen zu wahren. Insbesondere hat der Strafverteidiger über die Justizförmigkeit des Verfahrens zu wachen und dafür Sorge zu tragen, dass sein Mandant nicht zu Unrecht verurteilt wird. Sie haben als Beschuldigter das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Strafverteidigers zu bedienen. Zögern Sie nicht, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Denn je eher Sie einen Verteidiger beauftragen, desto leichter kann auf den weiteren Verlauf des Strafprozesses in Ihrem Sinne Einfluss genommen werden. Erfolgt die Mandatserteilung relativ spät, sind die Strafverfolgungsbehörden eventuell schon festgelegt.

Als Hochschullehrer mit Befähigung zum Richteramt ist Volker Haas berechtigt, in jedem Stadium des deutschen Strafverfahrens als Strafverteidiger aufzutreten. Er kooperiert mit der Kanzlei Gönnheimer und Zander in Mannheim (of counsel). Sie dürfen eine konsequente und engagierte Verteidigung erwarten, die für Ihre Interessen mit den Mitteln des Rechts kämpft. Aufgrund seiner Fachkenntnisse ist Volker Haas fähig, mögliche Schwachstellen der Ermittlungen und der Verdachtserhebung aufzudecken, um für Sie ein optimales Verfahrensergebnis zu erreichen.