Aufgabe des Strafverteidigers ist es, dem Beschuldigten in einem Strafverfahren beizustehen und seine Interessen zu wahren. Insbesondere hat der Strafverteidiger über die Justizförmigkeit des Verfahrens zu wachen und dafür Sorge zu tragen, dass sein Mandant nicht zu Unrecht verurteilt wird. Sie haben als Beschuldigter das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Strafverteidigers zu bedienen. Zögern Sie nicht, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Denn je eher Sie einen Verteidiger beauftragen, desto leichter kann auf den weiteren Verlauf des Strafprozesses in Ihrem Sinne Einfluss genommen werden. Erfolgt die Mandatserteilung relativ spät, sind die Strafverfolgungsbehörden eventuell schon festgelegt.